Auch Eure Stimme ist wichtig!
Am gestrigen Samstag auf dem Jubiläum der Eckerbrücke konnten wir mit unserem kleinen Stand eine ganze Menge vorgefertigter Einsprüche verteilen.
Allein 16 haben sofort unterzeichnet und das Schreiben gleich wieder abgegeben.
Ca. 50 weitere konnten wir ausgeben und hoffen, dass diese entweder direkt zurückgeschickt werden oder aber bei uns (Werbeagentur Loof) oder bei Michael Schüler oder Fam. Dethloff abgegeben werden. Wir werden sie entsprechend weiterleiten.
Von mitentscheidender Bedeutung ist aber auch die Anzahl abgegebener Einsprüche.
Wer sich nicht so ganz sicher ist, ob es Argumente dagegen gibt oder ob er/sie auch davon betroffen ist, sollte sich die Vordrucke mal genau durchlesen. Erst dann wird manch einer verstehen, was da auf uns alle zukommt.
An dieser Stelle einmal einen herzlichen Dank an Michael Schüler und Yvonne, die tagelang die Gutachten studiert und auf Schwachpunkte untersucht haben. Es war eine unvorstellbare Arbeit.
Aber es hat sich gelohnt.
JEDER Einspruch zählt, deshalb:
Vorlage runterladen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken.
Wer keinen eigenen Druck hat, kann sich auch gern ein fertig ausgedrucktes Formular abholen und auch wieder abgeben.
Lest Euch mal die folgenden Mustereinspruchspunkte durch.
(Alle Vordrucke und Texte stehen auch hier zum download).
Viel Geduld beim Lesen, es wird manchmal hochspannend:
Mustereinspruchspunkte zum Vorhaben „Bodenabbau Wiedelah“
im Raumordnungsverfahren sowie Planfeststellungsverfahren
Lage / Umgebung
Das Abbaugebiet liegt nicht wie suggeriert inmitten von Industrie- u. Gewerbegebieten, sondern unmittelbar neben Naturschutzgebieten (nordöstlich und nördlich) sowie neben der wichtigen Kläranlage (westlich), und südlich angrenzend (100m) an der Ortsbebauung von Wiedelah.
Abbaumenge / Abbauzeitraum / Transport
Die Angaben zum Abbauvorhaben bezüglich Abbaumenge, -zeitraum und daraus resultierendem Verkehr sind nicht konsistent.
In der Vorhabenbeschreibung der Antragstellerin im Antragsverfahren wird von 20-25 LKW pro Tag (= 50 Fahrten) gesprochen, die das Kieswerk anfahren. In den nunmehr vorgelegten Gutachten werden davon abweichende Zahlen von Lkw-Fahrten pro Tag genannt. Die vom Kiesabbau veranlaßten LKW-Fahrten pro Tag werden auch noch unterschiedlich in den einzelnen Gutachten angegeben.
Auch der mögliche Ausbeutungszeitraum variiert. So ist einmal die Rede von 150.000 – 180.000 Tonnen pro Jahr, ja sogar 200.000 Tonne pro Jahr (1000 Tonnen pro Tag). Bei angesetzten 200 Arbeitstagen im Jahr und 25 Tonnen pro LKW ergeben sich 60 – 72 bzw. 80 Schwerverkehrsfahrten (SV-Fahrten) durchs Dorf. In einem anderen Gutachten ist von 1200 Tonnen pro Tag die Rede, was 48 Lkw = 96 Fahrten bedeuten würde. Weder gibt ein anderes Gutachten 55 LKW = 110 Fahrten an.
Im Winter wird so gut wie kein Beton gegossen (Frost). Also ergeben sich für die Sommermonate und bei den Öffnungszeiten (06.00 – 16.00 Uhr – ja sogar bis 20.00 Uhr auch samstags) saisonbedingte Auslastungsverschiebungen. Wir sprechen jetzt von bis zu 110 LKWs am Tag = 220 Fahrten pro Tag bei erweiterten Öffnungszeiten!
Raulf-Kies beziffert die Ausbeutungszeit auf 25-30 Jahre und hält aber selbst diese Angabe noch als zu hoch gegriffen (siehe Vorhabenbeschreibung 2.1 Seite 9). Es ist mithin mit einer noch viel größeren Ausbeutungsmenge von weit über 240.000 Jahrestonnen zu rechnen. Hier ist dann beim Verkehrsaufkommen die Zahl der LKWs getrost zu verdoppeln – was eine katastrophalen Verkehrssituation im Dorf gleichkäme.
Rohstoffbedarf
Die Bedarfsanalyse für den notwendigerweise abzubauenden Kies ist rein hypothetisch und von den Kiesfirmen angeblich recherchiert. Angaben von 40 Mio. Tonnen jährlich allein für Niedersachsen u. Bremen hat das LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie u. Geologie) nur ungeprüft von den Kieserzeugern übernommen.
Raulf-Kies gibt selbst zu, bis Stade (Hafen!) = 270km (siehe 2.1. Vorhabenbeschreibung S.10) auszuliefern. Hier wird Kies teuer ins Ausland exportiert, sonst würde sich eine Transportfahrt von 540km nicht rechnen. Vom örtlichen Versorger und örtlicher Verbundenheit kann nun wirklich nicht Rede sein!
Knapp 60% des Kiesbedarfs wird im Straßenbau verbraucht, der natürlich auch recyceltes
Material benutzen könnte. Doch die Recyclingquote in Deutschland liegt mal gerade bei 2%. Des weiteren befürchtet Raulf-Kies, würde der Antrag zur Ausbeutung des Wiedelaher Kiesgebietes nicht genehmigt, müsse von weit her der Kies beschafft werden. Mitnichten! Der Kies käme vom Kieswerk Papenburg 4 km entfernt, dem schon weitere neue Abbauvorhaben im Okertal genehmigt worden sind. Die Behauptung, ein regionaler Versorger zu sein, soll Heimatnähe und Ortsverbundenheit suggerieren. Das Argument wird beim Nennen der weit ab liegenden Auslieferungszonen (Wolfburg-70km, Celle-90km, Stade 270km etc.) vom Antragsteller selbst widerlegt. Raulf-Kies GmbH bzw. Raulf-Oppermann GmbH (Peine, Braunschweig, Hann Münden) ist keine lokale Firma, sondern ein Großunternehmen mit vielen Standorten.
Rekultivierung
Auch die versprochene Rekultivierung zum sagenumwobenen „Badeland“ nach Ende des Kiesabbaus bezweifle ich. Beim Kontakt zu anderen Bürgerinitiativen gegen Kiesabbau wurde mir berichtet, daß am Ende jede Kiesgrube als eigene Unterfirma firmiert, die dann in Insolvenz geht und den geplanten Rückbau zum „Badeland“ nicht vollzieht. Im Gegenteil, die meisten Arbeitsgeräte werden gar nicht abgebaut und verrotten als Industriebrachen vor sich hin.
Raulf-Kies hat bei der Bürgerinformationsveranstaltung im Nov. 2021 durchblicken lassen, daß mit dem Ausbeuten des beantragten Kiesfeldes noch lange nicht Schluß sein soll. Man sei auch an den Gebieten östlich der Kläranlage in Wiedelah interessiert. Der Kies solle dann mit kilometerlangen Förderbändern zum Betriebsgelände an die L511 transportiert und dann auf LKW verladen werden. Hierbei handelt es sich um ca. weitere 60ha, also dreimal so groß wie die jetzige Antragsfläche. Dann stünden den Wiedelahern nach ca. 15 Jahren weitere 50 Jahre Kiesabbau in Aussicht. Ich glaube, Wiedelah wird zum Geisterdorf, denn das hält niemand aus.
Lärm / Schallemission
Das Lärmgutachten berücksichtigt nicht schon vorhandene Lärmemittenten. In diesem Zusammenhang sei als erstes das Betonwerk im Norden genannt.
Wiedelah ist zweitens im Westen und Süden umringt von einer Autobahn (A36), deren Verkehrsaufkommen jährlich zunimmt – laut Berechnungen des Bundesministeriums für Verkehr aus März2023 nimmt allein der Lkw-Verkehr um prognostizierte 54% zu, was eine weitere Steigerung, der schon unerträglichen Lärmbelastung in der Zukunft bedeutet.
Auch der Bahnverkehr, ebenfalls im Osten u. Süden von Wiedelah, wird drittens als Lärmquelle nicht betrachtet.
Viertens befindet sich direkt über Wiedelah ein Bundeswehr-Tiefflugkorridor, der uns regelmäßig zu Gehör gibt, wie laut Kampfjets der Luftwaffe 100m über dem Dorf sind. Fünftens ist Wiedelah als „Durchfahrtsort“ für Pendler und Privatfahrten stark lärmbelastet.
Laut EU-Recht müssen all diese Lärmquellen aufsummiert und nicht einzeln betrachtet werden.
Die Betriebszeiten des geplanten Kieswerks sollen sich angeblich von 06.00 – 16.00 Uhr bewegen – auch samstags. Allerdings weißt Tabelle 2 des Lärm-Gutachtens LKW-Fahrten von 06.00 -07.00 Uhr (4 Lkw) und von 07.00 – 20.00 (34 Lkw) aus! Das Gutachten setzt jetzt schon eine Ausweitung der angegebenen Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr voraus. Das heißt: 14 Stunden täglich LKW-Kiestransporte mitten durchs Dorf – auch samstags.
Das Gutachten gibt die Stärke der Schallquellen auf dem Betriebsgelände mit 110db(A) – 120db(A) an (Brecher, Schwimmgreifer u. Radlader usw.). Der Schallverbreitungs-berechnung wird aber demgegenüber ein viel geringerer Ausgangswert zugrunde gelegt – nämlich nur >80db(A) (dunkelblau unterlegt in der Karte). Es wird also mit falschen Ausgangswerten gerechnet. Das Gutachten ist schön gerechnet.
Bei der Berechnung kommt die völlig undurchsichtige und absolut nicht nachvollziehbare Analysesoftware „Soundplan 8.2“ zum Einsatz. Sie errechnet angeblich nach DIN ISO 9613 sogar unter Berücksichtigung einer meteorologischen Korrektur die Schallausbreitung um das Lärmemissionsfeld des Kieswerkes. Ab Anlage 4.1 bis 4.7. kann man die Zahlenreihen betrachten. Erst die Schall-Karten 5.1 bis 5.7 lassen das schalltechnische Wunder von Wiedelah erkennen – unbedenkliche 45db(A) bis 50db(A) an der Wülperoder Straße und in der Silcherstraße (in der Karte gelbe unterlegt) sind darin notiert.
Setzt man aber die realen Werte, nämlich 115db(A), ins dunkelblau unterlegte Feld als Emissionsquelle ein, dann ergeben sich nicht unbedenkliche 45db(A) bis 50db(A), sondern äußerst gesundheitsschädliche 80 – 85db(A) (längere Einwirkung führt zu Hörschäden) an der Wülperoder Straße und in der Silcherstraße. Im dunkelgrünen Feld ergeben sich danach 75 – 80db(A) (= vorbeifahrender Zug- Gehörschutzplicht für Arbeiter) und im restlichen Wiedelah immer noch zermürbende 70- 75db(A) (= Rasenmäher).
Außerdem sind in dem Gutachten die speziell in Wiedelah herrschenden besonderen Windverhältnisse nicht berücksichtigt. In Wiedelah weht der Wind anders und stärker als in Harlingerode und zwar von Nord nach Süd ins Dorf. Bei Anwendung der DIN 9612-2 wird von optimalen Verhältnissen ausgegangen, bei denen z.B. der starke Wind in Wiedelah gar keine Berücksichtigung findet. Der Schwachpunkt der DIN, die solche Wetter und Untergrundverhältnisse des Einzelfalls nicht berücksichtigt, ist unter Fachleuten bekannt. Eine Aktualisierung der 30Jahre alten DIN-Norm wird längst diskutiert. Denn Wind treibt den Lärm vor sich her und es wird viel lauter. Es handelt sich dabei um einen ständig 10 – 14 Stunden andauernden Lärm der Maschinen. Der macht den Menschen krank und wahnsinnig. Diese Lärmemission ist äußerst gesundheits-schädlich und ist nicht genehmigungsfähig.
Verkehr
Die Daten für das vorliegende Verkehrsgutachten sind am 16.06.2022 erhoben worden. Der 16.06.22 war ein Feiertag (Fronleichnam) in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie teilweise Sachsen. Dem Feiertag schloß sich ein Brückentag an. Man kann daher davon ausgehen, daß diese Tatsache zu verfälschten, nämlich niedrigeren Verkehrszahlen geführt hat.
Die Verkehrssituation hat sich im letzten Jahr durch sogenannten „Mautvermeidungs-verkehr“ weiter verschärft. Aus diesem Grund muß eine erneute aktuelle Verkehrszählung vorgenommen werden, um belastbare Daten zu erheben und zu verwenden.
Desweiteren widersprechen sich die Angaben im Gutachten z.B. bei LKW1 und LKW2: so spricht der Gutachter von „60 Fahrten“ (Seite 9 Punkt 4), in seiner Zählung errechnet man aber 65 Fahrten. Im Gegensatz zum Bundesministerium für Verkehr, das eine Verkehrssteigerung bei LKW um 54% und Pkw um 13% prognostiziert, orakelt der Gutachter Herr Zacharias mit mageren 5% Verkehrssteigerung. Worauf er sich bei dieser Annahme stützt, verrät er leider nicht.
Der vom Gutachter derart prognostizierte Lkw-Verkehr im Jahre 2035 beträgt z.B. an der Stelle des Kieswerkes / Höhe Sportplatz mit Kieswerk lediglich 243 Lkw-Fahrten. Berechnet man die zukünftige Lkw-Fahrt-Anzahl aber mit einer 54%igen Steigerung, so ergeben sich 333 Lkw-Fahrten pro Tag.
Bedenkt man dabei noch die schon oben unter Punkt 2 (Transport/Abbaumenge) erläuterte Abbaumengensteigerung und die Sommersaisonspitzen, so ermitteln sich 488 kiesbedingte Schwerverkehrsfahrten pro Tag durch das Kerndorf Wiedelah.
Dabei sind die Pkw-Fahrten zum und vom Kieswerk noch gar nicht berücksichtigt.
Das in der Vorhabenbeschreibung eingeplante und in der Bürgerinformation (Nov. 2021) vollmundig versprochene “Rechtsabbiegegebot“ für abfahrende Lkw nach Norden (Vorhabenbeschreibung 2.11. S.16) wird von Diplom-Geograph Lothar Zacharias als nicht durchsetzbar beerdigt. Welche Kompetenz besitzt ein Geograph als Verkehrsgutachter? Natürlich könnte man im Rahmen einer Betriebserlaubnis dieses Gebot zur Bedingung machen und in der Folge würde die Betriebserlaubnis bei Nichteinhaltung erlöschen.
Die Zu- und Abfahrtswege zum Kieswerk führen östlich entlang der Wülperoder Straße durch ein „allgemeines Wohngebiet“, d.h. durch ein besonders schutzwürdiges Gebiet. Das Vorhaben „Kieswerk“ ist damit angesichts der o.g. Vielzahl von Lkw-Fahrten bauplanungsrechtlich unzulässig gemäß §15 BauNVO. Das Kieswerk ist damit nicht genehmigungsfähig.
Daß es sich bei der Wülperoder Str. um einen Schulweg handelt, kommt im Gutachten nur am Rande vor. Das Gutachten verschweigt, daß die Schüler der Wiedelaher Grundschule und die Kindergartenkinder entlang der Wülperoder Str. zum Sportplatz und zur Turnhalle gehen müssen. Das Queren der Wülperoder Str. auf Höhe der Schule ist für die Grundschüler bei solch einem Verkehrsaufkommen nicht zumutbar und viel zu gefährlich. Der Gutachter empfiehlt daher auch den Bau einer Ampelanlage und den Rückbau der vorhandenen Verkehrsinsel.
Man liest weiter, die Straßenbreite sei für den aufkommenden Schwerlast-Verkehr viel zu schmal. Es geht sogar so weit, daß ein Fahrradfahrer auf der Wülperoder Straße nicht STVO-konform von einem Lkw überholt werden kann.
Damit Fahrzeuge regelkonform rechts und links der Fahrbahn am Sportplatz parken können, wurden vor Jahren die Ortsein- bzw. Ortsausgangsschilder in Richtung Betonwerk versetzt. Wenn nun bei einer Sportveranstaltung die Zuschauer und Akteure anreisen und ihre Fahrzeuge in diesem Bereich (Fahrbahnbreite laut Gutachten 5,20m) wie an einer Perlenkette parken, wir sprechen hier von 200m, können 2 LKW nicht aneinander vorbeifahren.
Stellen wir uns vor: Nur angenommene 15 Lkw aus beiden Richtungen kommend versuchen die vollgeparkte Straße mit viel Publikumsverkehr abwechselnd mit irgendeiner Absprache (Lichtzeichen, Hupen, Nötigung) zu befahren. Kann man sich dieses Chaos überhaupt vorstellen?
Böschungsstandsicherheit
Das Gutachten über die Böschungsstandsicherheit nimmt die Notwendigkeit eines 20m breiten Sicherheitsabstandes an. Ein solcher Abstand besteht aber nach den Plänen nicht zum Naturschutzgebiet im Norden (nur 10m) und auch nicht im Osten zur Kläranlage (nur 15m).
Ein Brunnenbau in Wiedelah mit einem Tellerbohrer ist laut Fachmann unmöglich, weil der Untergrund aufgrund des vorhandenen Kieses geradezu fließt und das vorhandene Bohrloch immer wieder sofort zufällt. Deswegen ist die Einhaltung eines Abstandes von über 20m (wie im Gutachten angesetzt) zum Böschungsrand dringend geboten. Eine Unterschreitung wie in der „geotechnischen Stellungnahme“ von Böker & Partner Bild Nr. 1 dargestellt, ist höchst riskant. Auch der Abstand von 20m zur L511 ist bei der mechanischen Belastung der Straße mit Lkw-Verkehr als höchst fahrlässig anzusehen. Zumal eine weitere Belastung von dem Betonwerk, welches Betonsteine mit extremen Rüttelungen und Verdichtungen herstellt, in nur 43m Entfernung zum Böschungsrand existiert. Diese Belastungen müßten zu einem viel größeren Abstand zum Kieswerk führen.
In dem Gutachten wird auch der Mindestabstand zur Wohnbebauung mit 165m angegeben. Diese Maßangabe ist falsch. Zu den Wohnhäusern der Wülperoder Straße (z.B. Hausnummer 39) beträgt der Abstand wie zum Sportheim und der schulischen Turnhalle nur 120 m. Der Abstand zum Verwaltungsgebäude des Kieswerkes beträgt gar nur 45m.
Die Karte Nr. 2 berücksichtigt nicht die Hochwassersituationen von 1958, 2002 und 2017, bei denen auch der Sportplatz und die Wülperoder Straße ortsauswärts (also genau in dem sensiblen Bereich am Betonwerk) überflutet waren.
In der Anlage 1.2. zur Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Oker in den Ortslagen Oker, Probsteiburg, Vienenburg u. Wiedelah in der Stadt Goslar vom 24.05.2017 (ÜSG-VO Oker-Stadt Goslar) unterzeichnet vom damaligen Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk ist ersichtlich, daß die Karte Nr. 2 verschweigt, daß das Kieswerk exakt im Risikogebiet einer Hochwasserlage von Oker und Ecker liegt. Es bedarf also dringend eines Gutachtens „auf die Gefahr einer rückschreitenden Erosion durch Hochwasserereignisse“!
Bei einer Überschwemmungssituationen würde der hydraulische Druck am westlich gelegene Betonwerk und dem darüber liegenden Naturschutzgebietes so hoch, daß die Böschungssicherheit nicht mehr gegeben wäre.
Dies würde auch dazu führen, daß die nördlich des Betonwerkes im Naturschutzgebiet gelegene illegale alte Mülldeponie ihre Schadstoffe entläßt. Eine Verseuchung des Trinkwasserschutzgebietes ist dann unvermeidlich.
Der nur 10m breite Damm zum nördlichen Naturschutzgebiet (Wiedelaher See / ehemals Kiesabbaugebiet) wird der Belastung durch den Wasserdruck von zwei Seiten nicht standhalten. Würde sich das Wasser von Naturschutzgebiet und Kiesabbau vermengen, wäre das Naturschutzgebiet zerstört. Der Wanderweg auf dem Damm wäre auch unterbrochen und nicht mehr nutzbar. Der Gedanke des Wandergebietes und des grünen Bandes wäre ad absurdum geführt.
Auch der geringe Abstand von 15m zum Böschungsrand auf Höhe der Kläranlage wird zwangsläufig zu Erdrutschen führen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich hoch sensible Naturklärbecken mit den Abwässern von Wiedelah, ganz Vienenburg, Lengde, Immenrode und Weddingen. Die Abwässer würden dann ungereinigt und stark belastet ins Grundwasser und ins Naturschutzgebiet gelangen. Auf Jahre wäre so eine Verseuchung der Natur und unserer Lebensgrundlage Wasser gegeben. Der Standort der Kläranlage ist so ebenfalls in Frage zu stellen.
Staubemmission
Die im Staubgutachten angesetzten meteorologischen Verhältnisse gründen auf den Daten der 37km entfernten Wetterstation in Braunschweig. Die Wettersituation in Braunschweig ist mit der im 37km entfernten Wiedelah jedoch in keiner Weise zu vergleichen. Das kann jeder Wiedelaher, der in Braunschweig arbeitet, bestätigen. Zum Beispiel: Am 16.08.2022 hat es in Braunschweig so stark geregnet, daß die Keller leergepumpt werden mußten – in Wiedelah fiel kein Tropfen, die Feuerwehr mußte zur Auffahrt Vienenburg-Ost zum Löschen eines Flächenbrandes ausrücken.
Auch in Richtung Harz ist das Wetter nicht vergleichbar. Am 22.05.23 hat es im von Wiedelah nur 13km entfernten Goslar so stark geregnet, daß dort Keller ausgepumpt werden mußten. In Wiedelah ist zur selben Zeit kein Tropfen Wasser gefallen. Es ist zu beobachten, daß Wiedelah eine sehr regenarme Gegend ist. 130 Regentage, die im Gutachten angenommen werden, entbehren jeder Tatsachengrundlage und sind sehr zweifelhaft.
Das gleiche gilt für die meteorologischen Winddaten, die aus dem 15km von Wiedelah entfernten am Harzrand liegenden Harlingerode zugrunde gelegt wurden. Wiedelah liegt im Tal einer eiszeitlichen Endmoräne, deswegen auch die Kiesvorkommen, und nicht wie Harlingerode am Rand des Nordharzes. Auffällig für Wiedelah sind starke Nord-Süd-Winde, die sich in dem Tal eingefaßt von Harly und Finkenherd wie in einer „Düse“ verstärken. Das heißt, daß der Staub und Feinstaub vom Kiesabbau bei dieser Windsituation extrem in die Ortslage Wiedelahs eingeweht werden würde. Das gleiche gilt für den Schall (siehe oben unter Punkt 4. (Lärm)).
Die meteorologischen Verhältnisse, welche in Wiedelah herrschen, müssen in Wiedelah erhoben werden. Sie sind sehr speziell und können nicht aus kilometerweit entfernten Orten, wo ganz andere Verhältnisse herrschen, abgeleitet werden.
Die Befeuchtung des Verladegeländes als Maßnahme gegen die Staubentwicklung erweist sich in diesem Zusammenhang als kontraproduktiv. Man erhält ein Staub-Wasser-Gemisch, welches an den Reifen der Lkw haftet. Beim Durchfahren des Ortskernes von Wiedelah (Wülperoder Str.) tropfen die beladenen LKW ab und die Lkw-Reifen verteilen das anhaftende Wasser-Staub-Gemisch im Dorf. Später am Tag trocknet das Gemisch und führt zu einer unglaublichen Verschmutzung der Straße und Verstaubung der Wohnbebauung und zu einer nicht hinnehmbaren Staubbelastung der Anwohner der Wülperoder Straße und wegen des oben geschilderten Windproblemes im ganzen Dorf.
Die feinen Quarzstäube, die beim Kiesabbau (Schwimmgreifer, Brecher, Rollbänder, Beladung) entstehen, sind ganz besonders gesundheitsschädlich und stark krebserregend. Sie sind der Grund, daß bei vielen Anträgen für technische Anlagen eine Betriebsgenehmigung nicht erteilt werden kann.
Der Sportplatz, der nur 60m zum Kieswerk entfernt liegt, wird von den örtlichen Vereinen und den Schülern der Grundschule Wiedelah benutzt. Gerade im Sommer werden auch die Hallenaktivitäten ins Freie auf den Sportplatz verlegt.
Alle Sporttreibende (Frauenfußball, Herrenfußball, Leichtathletik, Beachvolleyball, Kindersport, etc.) werden dem unglaublichen Lärm (bis 20.00 Uhr auch samstags 75 – 80 db(A)) und dem gefährlichen Feinstaub extrem ausgesetzt. Bei den sportlichen Aktivitäten erweitert sich die Lunge, die Atmung intensiviert und vertieft sich. Bleibende Gesundheitsschäden, chronische Atemwegserkrankungen etablieren sich, besonders bei den Jüngsten.
Zum Schutz der Bevölkerung und der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern ist eine Genehmigung nicht möglich.
Patienten mit Asthma, COPD und anderen Atemwegserkrankungen werden aufgrund des gefährlichen Feinstaubes und ihrer Grunderkrankung noch kränker (Silikose) und müssen noch mehr leiden oder versterben gar.
Naturschutz
Der vorgesehene Abstand des Plangebietes Kiesabbau zum Naturschutzgebiet im Norden (See) ist mit 10m zu gering. Es handelt sich um ein Vogelschutzgebiet, in dem seltene Vögel und Amphibien leben. Die störende Wirkung des Lkw-Verkehrs, des Schwimmbaggers, des Brechers und des Radladers, die in unmittelbarer Nähe laufen sollen, stört die Tiere nachhaltig. Auch wenn die Antragstellerin ständig behauptet, daß Kiesförderbänder ideale Nistplätze für Vögel seien, bezweifele ich dieses. Der Naherholungseffekt des Naturschutzgebietes wird durch den Kiesabbau zerstört. Wer erholt sich und spaziert zwischen Bagger und Förderbändern und Brecher?
Wenn wie befürchtet (siehe oben Punkt 7.), der Damm brechen sollte, wäre das komplette Naturschutzgebiet zerstört. Das NSG im Westen (Okertal) verinselt zudem durch den Kiesabbau. Die dort lebenden Tiere können von dort nicht mehr in andere Gebiete wechseln. Das NSG Okertal wäre auf einer langen Strecke abgeschnitten. Eine Häufung von Wildunfällen durch auf der Straße herumirrende Tiere wird befürchtet.
Wertverlust / Lebensqualität
Viele Bürger leben schon seit Jahrzehnten, oft über Generationen hinaus in Wiedelah. Andere sind in das idyllisch zwischen Harly und Harz gelegene Wiedelah gezogen, oder haben sich ein Haus gebaut. Andere haben ein traditionelles altes Haus restauriert. Viele Jahre der Arbeit und Pflege sind dort in Immobilien gesteckt worden. Auch der Gedanke des wohl verdienten Altersruhesitzes ist die Motivation für all das Schaffen und Rackern an Haus und im Garten. Die finanziellen Aufwendungen sind sicherlich unterschiedlich, aber in der Summe wohl immens. Ein Kiesabbau gefühlt mitten im Dorf würde die Verzweiflung über die Zerstörung von Wiedelah vorantreiben. Womöglich nimmt der eine oder andere auch seelischen Schaden.
Eins ist aber sicher: Die finanzielle Enteignung hätte nie dagewesene Dimensionen. Was wäre ein Haus oder Grundstück -egal wo in Wiedelah gelegen- noch wert? Vom Baugebiet „Weidenkamp 2“ sind alle Bewerber angesichts des drohenden Kiesabbaus abgesprungen. Das spricht Bände und zeigt auf, wie katastrophal sich die Situation in Wiedelah zuspitzen würde. Eine enorme Wertminderung bis zur Wertlosigkeit der Häuser und Grundstücke in ganz Wiedelah wäre sofort die Folge.
Die Lebensqualität würde durch Betriebslärm, Staubbelastung, LKW-Verkehr, Zerstörung der Naherholungsgebiete und Reparaturarbeiten an Haus/Hof und schließlich Abwanderung ganz erheblich gemindert. Das ist der Supergau für ein Dorf, wenn Oma und Opa, Kinder und Enkel, Verwandte und Freunde das Dorf verlassen, weil man ein Leben im Dorf nicht mehr erträgt.
Die ehemaligen Kalibergbaustollen werden in keinem Gutachten erwähnt. Baulasten hierfür sind bis heute im Grundbuch bei vielen Wiedelaher Grundstücken eingetragen. Hier könnte auch eine nur 70cm Absenkung des Grundwassers zu Erdverfalllungen führen.
Eine Erdrutschgefahr, die vom ehemaligen Stollen des Kalibergbaus her droht, muß unbedingt gesondert untersucht werden. Denn das Kieswerk mit seinem 15m tiefen und 20ha großen Loch könnte in den Kaliadern und ehemaligen Stollen zu massiven Erdrutschen und Verschiebungen führen. Diese spezielle Situation ist für die Hausbesitzer und vor allem für die Wiedelaher Burg essentiell. Eine bautechnische Überprüfung und Katalogisierung aller Gebäude ist im Vorfeld dringlich geboten.
Die Wiedelaher Wasserburg(!) steht auf Eichenpfählen. Sinkt der Grundwasserspiegel, liegen die Eichenstämme frei und vergammeln. Die Standfestigkeit der 1292 erbauten Burg wäre nicht mehr gewährleistet. Irreparable Schäden an der denkmalgeschützten Burg wären die Folge.
Der Naßabbau der Firma Kemmer (ehemals Kieswerk im Norden, jetzt NSG See) hat nachweislich zu Schäden an Häusern und Bausubstanz in Wiedelah geführt. Es gibt Berichte von Bürgern Wiedelahs, die von extremen Rissen in den Wänden u. Fundamenten ihrer Häuser zu berichten wissen. Auch damals kam es zu Grundwasserverschiebungen, doch das allein erklärt nicht die enormen Schäden an den Gebäuden. Schon damals wurde auf das ehemalige Kalibergwerk als Mitursache verwiesen. Alleine die Grundwasserabsenkung wie im hydrologischen Gutachten beschrieben, kann nicht die Ursache der Gebäudeschäden sein. Es liegt nahe, daß auch die ehemaligen Stollen auf die veränderte Wassersystematik und die Kiesentnahme reagiert haben.
Wassergefährdende Stoffe
Laut Antrag von Raulf-Kies soll sich auf dem zukünftigen Betriebsgelände neben den Betriebsanlagen (Brecher, Bagger, Waage, Aufenthaltsgebäude, Werkstatt) auch ein Tankplatz befinden. Dieser soll zwar eine VAWS-Anlage sein, doch wie stabil sind die Böschungen bei einer Hochwassersituation? Würde die Anlage durch Erdrutsche bersten, bestünde eine weitere große Verunreinigungsgefahr für das Trinkwassereinzugsgebiet.
Im Gutachten ergibt sich nicht, wie verhindert wird, daß austretende Betriebsstoffe aus den Anlagen in den Boden und ins Grundwasser gelangen. Genau wie alle anderen Fahrzeuge unterliegen auch die Anlagen und Maschinen des Kiesabbau einem Alterungsprozeß und können schadhaft / undicht werden. Wer im Baugewebe tätig ist und mit hydraulischen Geräten arbeitet, der weiß, daß Leitungen und Kupplungen schnell reißen oder rausspringen. Es ist nicht ungewöhnlich, daß dann zig Liter giftiges Öl im Erdboden verschwinden. Dasselbe gilt für extrem giftige Bremsflüssigkeiten und Spezial-schmierstoffe. Ein Allrounder, wie im Gutachten genannt, ist nicht im Ansatz in der Lage, mit diesen Gefahrstoffen qualifiziert umzugehen und diese o.g. Gefahrstoffe im schlimmsten Fall zu eliminieren oder zu neutralisieren. Diese Leute (Allrounder) sind in der Regel fachfremd und ungelernt und sind bei solchen Extremsituationen überfordert. Wieviel Liter Hydrauliköl werden im Kieswerk in Heiningen jedes Jahr nachbestellt? Wird dort der Boden gereinigt? Öle und Spezialflüssigkeiten sind in der Regel nicht flüchtig. Eine Überprüfung der Bestellungen für das Werk Heiningen würde einen Aufschluß über die Unmengen von Betriebsstoffen ergeben, die dort ins Erdreich und Wasser (Trinkwassereinzugsgebiet) gelangen und selbiges schließlich verseuchen.
LEADER-Region
Seit dem 21.12.2022 ist das nördliche Harzvorland zur LEADER-Region ernannt worden. Nach einem langwierigen Bewerbungsprozeß und erlangter Mitgliedschaft werden Fördergelder ausgeschüttet. Inhaltlich geht es dabei um – Zitat: „Themen wie das miteinander Leben und Arbeiten in der Region, um generationengerechte und klimafreundliche Ortsentwicklung, um regionale Wertschöpfung und Ressourcenschutz, um die Weiterentwicklung von Tourismus und Kulturerbe und um Vernetzungen mit den umliegenden Regionen“.
Angesichts dieser hehren Ziele ist es mir schleierhaft, wie ein solch zerstörerisches Kieswerk in dieses geförderte Konzept paßt.