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In Niedersachsen und auch im Landkreis Goslar existieren ausreichend Flächen, auf denen Kiesabbau mit vergleichbarer Wirtschaftlichkeit wie in Wiedelah betrieben werden könnte. Bei vielen dieser Flächen sind keine oder wesentlich weniger Menschen betroffen als in Wiedelah. Und auch wenn der Kiesabbau woanders weniger wirtschafltich als in Wiedelah wäre – hier muss doch der Grundsatz gelten: Erst der Mensch, dann der Profit! Ich habe ein großes Interesse an der Erhaltung des grünen Nordbereiches des Dorfes, da dies unser Naherholungsgebiet ist! Wiedelah hat keinen anderen Grünbereich, die anderen Seiten werden von Eisenbahntrasse und Autobahn A36 begrenzt. Der gesamte Grüngürtel im Norden Wiedelahs Richtung See würde durch die Abbautätigkeit zerstört werden. Wir Wiedelaher nutzen genau das geplante Abbaugebiet und die Flächen darum herum, d.h. Wiedelahs Grüngürtel, für regelmäßige Spaziergänge und zur Hundeausführung sowie auch für sportliche Aktivitäten, z.B. Radfahren. Es ist eine Unverschämtheit, wenn die Antragstellerin behauptet, ihr Kiesabbauvorhaben hätte keine negativen Auswirkungen auf die Naherholung. Mit dem Kiesabbau wird uns Wiedelahern nicht nur der direkte Zugang zum See genommen und ein schöner Ausblick in die schöne Vorharzer Landschaft, sondern wir müssen uns für die oben genannten Aktivitäten andere Gegenden suchen. Wer will sich in unmittelbarer Nachbarschaft von Baggern und Förderbändern und hohen Wällen bei Lärm und Staub erholen?! Das Antragsvorhaben bedeutet einen erheblichen Verlust an Lebensqualität und das für die nächsten 25Jahre! Es nutzt mir nichts, wenn es danach einen See gibt, den ich nicht mehr erleben werde. b) Kiesbedarf Es fehlt jeglicher nachvollziehbare Bedarfsnachweis für den geplanten Abbau von Kies. In den vorgelegten Unterlagen findet sich kein Nachweis einer Rohstoffnachfrage und auch keinerlei belastbare Bedarfsprognose für die Zeit des geplanten Abbaus. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen hat keine Ahnung, wie hoch die tatsächlichen Bedarfe für Kies sind. Eine eigenständige staatliche Bedarfsermittlung erfolgt nicht. Die Bedarfsangaben dienen ausschließlich dem Zweck, die Wünsche der Abbauunternehmen zu erfüllen. Auch der Einsatz von Alternativen wird offenbar gar nicht geprüft. Die Folge ist ein unkontrollierter, unökologischer Rohstoffabbau. Auch aus Gründen des Klimaschutzes ist das inakzeptabel. Ich verweise ausdrücklich auf die Möglichkeit des Recyclings von Bauschutt als Ersatz für den Kiesabbau. Der weitaus größte Teil der Kiesförderung geht in den Straßen- und Wegebau. Hier lässt sich sehr gut Kies durch Bauschutt ersetzen. Dies ist im Interesse des Umweltschutzes, der mir sehr am Herzen liegt. c) Verminderung des Grundstückswertes Der Kiesabbau würde zu einer erheblichen Verminderung des Wertes meines Grundstücks in Wiedelah führen – und natürlich aller anderen Grundstücke in Wiedelah. Durch die Abbautätigkeit erleide ich einen finanziellen Schaden, da der Verkehrswert meiner Immobilie immens sinkt. Grund dafür sind die zusätzliche Lärm- und Staubbelastung, der immense Verkehr sowie die Zerstörung der grünen Lunge unserers Dorfes. Wer will so wohnen?! d) Lärmbelastung Die vorhandene Lärmbelastung in Wiedelah ist durch die Autobahn A36, die unmittelbar am Dorf vorbeiführt und durch die Bahnlinie Braunschweig-Goslar/Bad Harzburg, die auch unmittelbar am Dorf vorbeiführt, bereits jetzt immens hoch. In Wiedelah gibt es vor allem wegen der Autobahn bereits jetzt einen ganztägigen Lärmteppich. Gemäß den im Internet zugänglichen Umweltkarten beträgt der Straßenlärmpegel, der konkret auf mein Haus in Wiedelah trifft 55 dB(A) bis 59 dB(A). Andere Häuser in Wiedelah sind gar mit 60 dB(A) bis 64 dB(A) belastet. Dabei handelt es sich um berechnete Werte. Die tatsächliche Belastung variiert etwas je nach Wind- und Wetterlage. Von Einwohnern Wiedelahs durchgeführte Messungen haben ergeben, daß der Lärmpegel an sehr vielen Tagen durchgängig weit über 60 dB(A) liegt. Nach der von Bundesministerium für Verkehr im März 2023 vorgestellten „Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose“ wird der Verkehr noch zunehmen – der Lkw-Verkehr wird sich um 54% erhöhen. Der Personenverkehr wird um 13% ansteigen. Um wieviel wird der Lärmpegel bei uns insofern steigen? Weiterhin besteht gleich neben dem geplanten Kiesabbaugebiet ein Betonwerk. Auch dieses stößt an Werktagen erheblichen Lärm aus und belastet mich. Die auf uns in Wiedelah zukommende Lärmbelastung allein durch den Straßenverkehr, Bahnverkehr und Betonwerk ist schon unzumutbar und besonders gesundheitsschädigend. Dazu sollen wir Wiedelaher nun noch den Lärm des Kiesabbaus und dem damit einhergehenden Verkehr erdulden müssen? Von einer Seite 60dB(A) von der Autobahn und von der gegenüberliegenden Seite weitere 60dB(A) vom Kiesabbau? Stereolärm?! Laut dem Lärmgutachten, welches die Antragstellerin vorgelegt hat, wird es durch den Kiesabbau während des Trockenabbaus auf Feld1 zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes kommen. Um das auszugleichen, soll die Einsatzzeit des Brechers halbiert werden. Das ist ein schlechter Scherz. Eine Überschreitung ist eine Überschreitung, auch wenn sie 4h und nicht 8h dauert. Ich bin nicht gewillt, dies hinzunehmen. Im Übrigen halte ich das Lärmgutachten in wesentlichen Teilen für falsch und zweifele die Richtigkeit der Berechnungen an. Es mutet an wie ein Gefälligkeitsgutachten. Bei der schalltechnischen Untersuchung (Schallausbreitungsberechnung) geht das Gutachten offenbar von einer Lautstärke der Betriebsanlagen/Lärmemittenten (Brecher usw.) von 80dB(A) aus. Der Brecher ist aber viel lauter (116-120 dB(A)). Es werden außerdem im Gutachten nur die vom Kieswerk ausgehenden Lärmemissionen (Abbau, Verkehr) behandelt. Das ist so nicht richtig. Der vorhandene erhebliche Grundlärm (Betonwerk und Autobahn) muß ebenso berücksichtigt und ein Gesamtpegel angesetzt werden. Bereits jetzt kann ich bei offenem Fenster nicht mehr schlafen wegen des ständigen Lärmes. Bei offenem Fenster kann ich zu Hause wegen des Straßenlärms schon jetzt auch nicht mehr telefonieren. Ich fürchte um mein Leib und Leben. e) Verkehr Ich habe auch erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Verkehrsgutachtens. Ich halte es nicht für belastbar. Die Datenerhebung erfolgte an einem staatlichen Feiertag. Wie aussagekräftig ist das wohl für andere Werktage? Die vom Gutachter prognostizierte Zunahme des Verkehrs um 5% bis 2035 ist außerdem völlig aus der Luft gegriffen. Allein der Lkw-Verkehr soll sich laut Bundesministerium für Verkehr ja um 54% erhöhen (siehe oben unter 4.). Die Lkw-Zahlen, die zum und vom Kiesabbaubetrieb in Wiedelah angeblich fahren sollen variieren ständig. Im Lärmgutachten ist von 40 Lkw täglich, im Verkehrsgutachten von 35 Lkw täglich und im Antragstext der Antragstellerin ist von 20-25 Lkw täglich die Rede. Wieviele werden es wohl tatsächlich sein? Außerdem wird in den Gutachten und im Antrag auch von verschiedenen Betriebszeiten ausgegangen. Laut Schallgutachten ist mit Betriebszeiten von Montag bis Samstag von 7Uhr bis 20Uhr auszugehen. In ihrer Vorhabenbeschreibung geht die Antragstellerin aber noch von Betriebszeiten von Mo-Fri 6-16Uhr aus. Es drängt sich mir der Verdacht auf, daß hier bewußt gelogen und verschleiert werden soll. Was gilt denn nun? Und wer reagiert und/oder sanktioniert die Raulf Kies GmbH & Co.KG, wenn in der Wirklichkeit viel mehr Lkw in einem längeren Zeitraum verkehren und sich die Gutachten im Nachhinein als falsch erweisen? Gleiches gilt für die Fahrtrichtung der Lkw, die das Kieswerk verlassen. Die Vorhaben-beschreibung liest sich so, als würde der Lkw-Verkehr aus dem Kieswerk nach Norden abgeleitet. Laut Verkehrsgutachten scheint dies nun nicht mehr geplant zu sein. Die Gründe dafür erschließen sich mir nicht. Es gibt kein Grundrecht darauf, daß ein Lkw den kürzesten Weg zur Autobahn nehmen können muß. Aber es gibt ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit! Nach meiner Einschätzung ist das Vorhaben aufgrund des erheblichen Lkw-Verkehrs und Verkehrslärmes auch bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Die Zu- und/oder Abfahrtswege der Lkw führen mitten durch das Dorfgebiet und allgemeine Wohngebiete. Gemäß § 15 BauNVO sollen derartige Konstellationen unterbunden werden. f) Rekultivierung  Aus den ausgelegten Unterlagen ist nicht erkennbar, wer wie nach Beendigung des Abbaus der Besitzer des Abbaugeländes ist, bzw. wer für die weitere Unterhaltung zuständig sein wird. Ich befürchte, daß das Gelände danach verkommt und zum Schandfleck wird. g) Wasser / Boden Wenn die Kiesschichten im Norden Wiedelahs abgebaggert werden, dann wird es beim Grundwasser zu Änderungen des Grundwasserstands kommen. Ich bezweifele die im hydrologischen Gutachten angenommene nur geringe Absenkung. Die Veränderungen des Grundwasserhaushalts werden zu nicht berechenbaren Veränderungen in der Bodenstruktur führen. Gebäudeschäden, wie z.B. Setzrisse werden die Folge sein. Im Rahmen des vorherigen Kiesabbaugeschehens, aus dem der heutige Wiedelaher See entstanden ist, kam es auch zu gravierenden Grundwasserabsenkungen. Es entstanden damals an vielen Wiedelaher Häusern enorme Risse und Schäden. Warum sollte das nun anders sein, wo der geplante Kiesabbau noch näher an unseren Häusern liegt?! Ich sehe im geplanten Kiesabbau jedenfalls eine Gefährdung meines Hauses. In keinem Gutachten wird desweiteren berücksichtigt, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Wiedelah ehemalige Stollen des ehemals vorhandenen Kalibergbaus vorhanden sind. Auf vielen Grundstücken in Wiedelah lastet eine Baulast zugunsten des Kalibergbaus. Welche Folgen das Vorhandensein von Kaliadern und alten Stollen hat, wird bislang in keiner Weise berücksichtigt. h) Alltlasten Die vorhandenen Altlasten durch eine ehemalige illegale Mülldeponie genau hinter dem Betonwerk -also in unmittelbarer Nähe zum geplanten Abbaugebiet- werden in den vorgelegten Gutachten ignoriert. Probebohrungen wurden nicht vorgenommen. Aus Erzählungen älterer Mitbürger ist mir bekannt, daß die Fläche für die unkontrollierte Entsorgung genutzt wurden. Es wurde unter anderem auch giftige Chemikalien, Altöl und dergleichen entsorgt. Wie es vor Jahren üblich war, wurde alles mit Erdreich überdeckt und sich selbst überlassen. All diese Bereiche werden vom Grundwasser durchströmt. Dieses Grundwasser fließt durch die Kiesschicht. Dabei wirken die Kiesschichten wie ein Filter, der nicht alles, aber vieles zurückhält. Wenn diese Kiesschicht entfernt wird, können mehr Giftstoffe in den weiteren Grundwasserverlauf gelangen. Darum muss der Kies im Boden bleiben. i) Böschungssicherheit Die Frage der Böschungssicherheit wird in den vorgelegten Gutachten ebenfalls nur unzureichend betrachtet. Die Sicherheit der Böschung soll laut Gutachten bei einem Abstand von 20m zur Böschungskante gegeben sein. Der Abstand des geplanten Kiesabbaus zum Wiedelaher See beträgt allerdings ausweislich der vorgelegten Karten nur 10m. Es steht zu Befürchten, daß dieser 10m breite Damm zwischen zwischen dem alten Kiessee und dem neuen Kiessee bricht. Der Abstand zwischen Kiesabbaugebiet und Kläranlage beträgt nur 15m. Auch hier steht ein Einbruch und eine Verbindung zwischen Kiessee und Kläranlage zu befürchten. Damit ist der Bestand der Kläranlage und die Grund- und Trinkwasserqualität extrem bedroht. Die Kiesschichten in Wiedelah sind sehr rutschig. Ich habe Angst vor Erdrutschen ähnlich wie im Ahrtal – insbesondere bei Hochwassersituationen. Und das Kiesgebiet liegt in einem Bereich, der von Hochwasser betroffen ist. Anders als in den vorgelegten Gutachten angenommen wird, steht die Straße L511 auch im Bereich des Betonwerkes bei Hochwasser unter Wasser! Das Kiesabbaugebiet liegt nur wenige Meter vom Oktertal (Naturschutzgebiet) entfernt. Es ist bekannt, dass die Oker immer wieder über die Ufer tritt. Bei diesen Hochwässern entwickelt der Fluss im Strömungsbereich eine enorme Kraft, die alles in der Umgebung wegspült. Das Kiesaabbaugebiet und der insoweit neu angelegten See können bei Hochwasser vollständig überspült werden. Das heißt, dass der Hochwasserschutz für die Randgebiete der Oker nicht mehr gegeben ist. Ich fühle mich dadurch unnötig gefährdet. j) Tierschutz In den faunistischen Untersuchungen der Antragstellerin fehlen einige wichtige, geschützte Vogelarten, die ich bei meinen Spaziergängen immer wieder beobachtet habe. Es sind z.B. der der Weißstorch und der Schwarzstorch, die die Wiese und den Acker für die Nahrungssuche nutzen, der Rote Milan sowie die seltene Wiesenweihe, die oft ihre Kreise über dem geplanten Kiesgebiet ziehen. Um Störche anzusiedeln, wurde in unmittelbarer Nähe (Domäne Wiedelah / Georg Heine) eine Nistmöglichkeit geschaffen. Wiederholt habe ich Feldhamster auf der geplanten Abbaufläche beobachtet. Das geplante Abbaugebiet (Acker, Brachland, Blühstreifen) ist ein wichtiger Lebensraum für darauf spezialisierte Insekten sowie andere Tiere wie Feldlerche und Rebhühner. Ernährungsbereiche für Tiere für Turmfalke und Rotmilan würden abnehmen. Die Feldlerche brütet auf dem Abbaugebiet. Die Art ist in den letzten Jahrzehnten viel seltener geworden, weil ihr Lebensraum -Ackerbrachen- verschwindet. Die Feldlerche droht im Vorharz auszusterben. Allein schon zum Schutze der Feldlerchen sollte auf den Kiesabbau verzichtet werden. Die Tier- und Pflanzenwelt im Umfeld Wiedelahs hat schon mehr als genug Schaden genommen durch unüberlegte Baumaßnahmen (z.B. Autobahn, Betonwerk, Kläranlage). Der Kiesabbau sollte diesen Trend nicht zusätzlich noch unterstützen. Mir liegt der Schutz der bedrohten Tierarten besonders am Herzen. Es wäre ein unwiederbringlicher Verlust für uns alle, wenn man diesen Tieren den Lebensraum oder die Nahrungsgrundlage nimmt. k) Staubbelastung Das Gutachten zur Staubemmission aufgrund des Kieswerkes ist nach meiner Einschätzung fehlerhaft und nicht belastbar. Die angenommene Windrichtung und die Wetterlage entsprechen nicht den Realitäten vor Ort. In Wiedelah herrscht aufgrund der Lage in einem Tal am Harly-Höhenzug ein anderes Wetter als in Braunschweig und in Harlingerode. Die Zustände dort sind auf Wiedelah nicht übertragbar. Warum werden in Wiedelah keine Daten zu den Verhältnissen vor Ort erhoben? In Wiedelah regnet es viel weniger als in der Umgebung und es gibt viel mehr Wind. Dazu können sie zugezogene Einwohner befragen. Ich befürchte eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes durch die Inhalation von Feinstaub. Fahren die Lkw auf dem trockenen und unbenäßten Gelände im Minutentakt, wird jede Menge feiner Quarzstaub aufgewirbelt und zu meinem Haus geweht. Ich bezweifele, daß die Antragstellerin das Gelände in der Praxis den ganzen Tag benäßt. Anhand der vorgetragenen Punkte bin ich der festen Überzeugung, daß an der geplanten Stelle in meinem Dorf ein Kieswerk nicht genehmigungsfähig ist. Ich fordere Sie auf, den Antrag der Firma Raulf-Kies abzulehnen. Ich appelliere an Ihr Verständnis und an Ihre Vernunft und an Ihr Mitgefühl. Mit freundlichen Grüßen, _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _