Pressemitteilung zum geplanten RROP
Die Bürgerinitiative „Kein Kiesabbau in Wiedelah“ weißt darauf hin, daß aktuell ein neues Raumordnungsprogramm vom Regionalverband Braunschweig aufgestellt wird. In dem Entwurf werden auch wieder Vorranggebiete für den Abbau von Kies rund um Wiedelah ausgewiesen.
Die ausgewiesenen Flächen umzingeln das Dorf von Norden, Osten und Süden und reichen z.T. bis 15m an Wiedelah heran. Mit dem geplanten RROP werden die rechtlichen Grundlagen für die Genehmigung von Kiesabbauvorhaben auf diesen Flächen geschaffen.
Die Bürgerinitiative hält diese Planung für unannehmbar. Wiedelah würde zur Insel zwischen Autobahn, Bahnlinie, Betonwerk und Kiesabbaustätten. Neue Baugebiete sind damit unmöglich. Lärm, Staub, massiver Schwerlastverkehr würden so für Jahrzehnte das Dorf beherrschen und die dörfliche Lebensqualität erheblich einschränken. Alle Bürger werden deshalb aufgerufen, sich gegen diese Pläne zu positionieren!
Aktuell findet noch das Beteiligungsverfahren statt. Die öffentliche Auslegung des RROP-Entwurfes dauert vom 11.02.26 bis zum 25.03.26. Die Äußerungsfrist läuft noch bis zum 08.04.26.
Stellungnahmen sind schriftlich an den Regionalverband Großraum Braunschweig, Abteilung Regionalentwicklung, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig oder per Email an „rrop@rv-bs.de“ zu richten.
Weitere Informationen, Links und Mustertexte sind auf der Homepage der Bürgerinitiative „kein-kiesabbau-in-wiedelah.de“ zu finden.
Die Bürgerinitiative appelliert explizit auch an die Vertreter der Verbandsversammlung des Regionalverbands – insbesondere an die aus der Region: Martin Mahnkopf, Petra Emmerich-Kopatsch, Eckhard Wagner, Hans-Peter Dreß, Bernd Rotzek, Fabian Degen, Cristoph Cless und Jürgen Lauterbach- sich unmißverständlich, eindeutig und vehement gegen diese Pläne zu stellen, diesem RROP-Entwurf nicht zuzustimmen bis die Vorranggebiete Nr. 66, 67+68 aus dem Entwurf gelöscht sind.
Originalauszug aus der Webseite des Regionalverbandes
Beschluss und Auslegung
Am 11. Dezember 2025 hat die Verbandsversammlung die Auslegung des 1. Entwurf RROP 2025 beschlossen. Die dazugehörige Infovorlage finden Sie hier. Die Auslegung der Unterlagen beginnt am 11. Februar 2026 und endet am 25. März 2026 (amtliche Bekanntmachung).
Über die Onlineplattform können Sie Ihre Stellungnahme digital abgeben. Eine persönliche Anmeldung auf der Onlineplattform kann vom 11.02.2026 bis zum 25.03.2026 erfolgen. Bis zum 08.04.2026 haben Sie die Möglichkeit als angemeldeter Teilnehmer Stellungnahmen abzugeben (Äußerungsfrist).
Hier finden Sie das Musterschreiben an den Regionalverband zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
Verfasst von der Bürgerinitiative als Vorschlag für Ihren Einspruch.
Laden Sie sich das Schreiben als PDF oder als Word / odt-Datei herunter, ausfüllen und bis spätestens 6.4.26 (Ostermontag) bei Michael Schüler abgeben.
